SAM 3439


Wenn Sie die Bürgerstiftung Haren (Ems) unterstützen wollen, können Sie das mit einer Spende oder einer Zustiftung tun.

Wie Ihr Geld verwendet wird, entscheiden Sie durch einen Hinweis auf dem Überweisungsbeleg selbst (Angabe im Feld Verwendungszweck: Spende oder Zustiftung). Wenn Sie keine Angaben machen, entscheidet der Stiftungsrat über die Art der Verwendung. Wir garantieren Ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern der Bürgerstiftung.
Vorstand und Stiftungsrat arbeiten ehrenamtlich, so halten wir die Verwaltungskosten gering.
 
Bürgerstiftung Haren (Ems)
Emsländische Volksbank
IBAN:    DE06 2666 0060 0771 9990 00
BIC:      GENODEF1LIG

 

Stiften

Als Stifter können Sie die Arbeit der Bürgerstiftung Haren (Ems) nachhaltig unterstützen, denn Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung und bleiben unangetastet. Nur die aus dem Grundstockvermögen erwirtschafteten Kapitalerträge werden für die Arbeit der Stiftung eingesetzt. Mit dieser Form der Zuwendung engagieren Sie sich dauerhaft und schaffen einen bleibenden Wert für das Gemeinwohl.

Wir freuen uns über jede Form der finanziellen Unterstützung. Wie viel Sie stiften möchten, ist allein Ihre Entscheidung. Aber auch für den Stifter zahlt sich sein Engagement aus: Er kann durch Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung Steuersparnisse bei der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer nutzen.
 

Spenden

In Zeiten geringer Erträge sind Spenden eine wichtige Möglichkeit, unseren Stiftungszweck zu erfüllen. Mit einer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung Haren (Ems) direkt. Auf Wunsch können Sie auch festlegen, wofür die Spende verwendet werden soll, beispielsweise für die Jugend- und Altenhilfe. Ein kurzer Vermerk bei der Überweisung genügt. Ob Einzel- oder Dauerspende, jeder Betrag kommt den Menschen in Haren (Ems) zugute.
Spenden an die Bürgerstiftung Haren (Ems) sind als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
 

Vererben

Als selbständige Stiftung des privaten Rechts kann die Bürgerstiftung Haren (Ems) auch als Erbe oder Vermächtnisnehmer bedacht werden. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Vermögen oder Teile davon nach Ihrem Ableben für sinnstiftende Projekte in Haren (Ems) einzusetzen, sprechen Sie uns bitte an.

 

Sie möchten für die Bürgerstiftung Haren (Ems) stiften oder spenden? Dann treten Sie doch einfach mit uns in Kontakt.

Bürgerstiftung Haren (Ems)
c/o Stadt Haren (Ems)

Neuer Markt 1
49733 Haren (Ems)
Tel: 05932 - 8295
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